Information zum internationalen Zwingerschutz
Internationaler Zwingernamenschutz Sehr geehrte Damen und Herren, der VDH-Vorstand teilt klarstellend mit, dass Internationaler Zwingernamenschutz im Sinne der Durchführungsbestimmungen zur VDH-Zucht-Ordnung „Zwingernamenschutz“ nur für Züchter und Züchterinnen beantragt werden kann, die mindestens einem VDH-Mitgliedsverein angehören. Auch Vertragszüchter, d.h. Züchter, die mit dem VDH (sogenannte „direkt betreute Züchter“) oder einem rassebetreuenden VDH-Mitgliedsverein einen Züchterbetreuungsvertrag geschlossen haben, können analog zu den Bestimmungen der VDH-Zucht-Ordnung und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen „Internationalen Zwingernamenschutz“ erhalten. Züchter und Züchterinnen, die keinem VDH-Mitgliedsverein angeschlossen sind, können keinen Internationalen Zwingernamenschutz erhalten bzw. verlieren diesen. Für Vertragszüchter gilt dies entsprechend. Mit freundlichen Grüßen Jörg Bartscherer Geschäftsführer VDH Justiziar