Voraussetzung für die Teilnahme ist eine im laufenden Sportjahr (von DMC-Championat bis zum nächsten DMC-Championat) bestandene „DMC-Prüfung“, mindestens in der Prüfungsstufe FCI- IGP 2 mit 80 Punkten in Abteilung C und TSB „ausgeprägt“ oder eine bestandene Prüfung in FCI- IGP 3 mit TSB „ausgeprägt“. Auf dem DMC-Championat wird von allen Teilnehmern in der höchsten Prüfungsstufe geführt.
Das Team (Hund & Hundeführer) „Sieger“ DMC-Championat des Vorjahres ist ohne weitere Leistungsanforderungen startberechtigt.
Eine Hündin, die im vorangegangenen Kalenderjahr des zu meldenden DMC-Championats einen Wurf – in einer Zuchtstätte des DMCs – ausgetragen hat, benötigt als Qualifikation keine DMC- Prüfung, sofern sie den Nachweis erbringen kann, dass sie mindestens das Ausbildungskennzeichen FCI-IGP2 mit TSB „ausgeprägt“ hat. Zur Fristberechnung wird der Wurftag der Welpen herangezogen.
Alle aus dem vorangegangenen Sportjahr qualifizierten Teilnehmer der FMBB, VDH DM und FCI WM (sofern sie ursprünglich über den DMC startberechtigt waren) sind auf dem DMC-Championat startberechtigt. Diese Teilnehmer fließen nicht in die Berechnung der Höchstzahl der Teilnehmer ein.
Für ausländische Teilnehmer gilt als Nachweis der Starberechtigung eine bestandene Prüfung in FCI-IGP 2 oder FCI-IGP 3 bei Abgabe der Anmeldung mit einer Mindestpunktzahl von: Abteilung “A” 80 Punkten, Abteilung “B” 80 Punkten, Abteilung “C” 85 Punkten (TSB-„ausgeprägt“). Alternativ gilt die bestandene Teilnahme am DMC-Championat des vorangegangen Sportjahres mit TSB „ausgeprägt“ als Nachweis der Qualifikation. Mit Meldung ist der Nachweis der Mitgliedschaft des Eigentümers und Hundeführers in einem der FCI angeschlossenen Verband zu erbringen. Die Teilnahme setzt keine Mitgliedschaft im DMC voraus. Eine Teilnahme an weiterführenden Prüfungen als Starter des DMCs ist ausgeschlossen. Ausländische Teilnehmer werden zugelassen, bis die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.
Mit sportlichen Grüssen
Stefan Müller
Obmann für Öffentlichkeit/Öffentlichkeitsarbeit