Regelung Terminschutz für DMC-Prüfungen

Die nachfolgenden Regelungen gelten für die Beantragung eines Terminschutzes zur Durchführung einer DMC-Prüfung (nicht DMC-Regioprüfung).

Der Terminschutz für eine DMC-Prüfung hat auf folgendem Weg beantragt zu werden:

  • Vereine, die eine durch den DMC geschützte Prüfung veranstalten wollen, müssen dies im Vorfeld beim 1. Vorsitzenden ihrer zuständigen Landesgruppe beantragen. Hierzu ist dem Antrag der Prüfungsort, der Prüfungsleiter (muss DMC-Mitglied sein) und der geplante Termin (evtl. Alternativtermin nennen) beizufügen.
  • Der 1. Vorsitzende der Landesgruppen prüft, ob Interessen des DMC gegen die Ausrichtung dieser Prüfung sprechen. Da eine wirtschaftliche Durchführung der Prüfung gewährleistet werden soll, ist im Vorfeld sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl (mindestens 4 Stück) von DMC-Mitgliedern an der Prüfung teilnehmen werden. Die tatsächliche Mitgliedschaft des Prüfungsleiters wird durch den 1. Vorsitzenden überprüft.
  • Positive wie negative Entscheidungen über Durchführung der Prüfungen werden durch den 1. Vorsitzenden der Landesgruppe an den LRO des DMC weitergeleitet. In der Benachrichtigung an den LRO müssen zwingend, nachfolgende Informationen enthalten sein:
    1. Ausrichter der Prüfung
    2. Veranstaltungsort
    3. geplanter Termin
    4. Erreichbarkeit eines Prüfungsverantwortlichen (muss nicht zwingend Prüfungsleiter sein)
    5. Kontaktdaten (Name, E-Mailadresse, Telefonnummer) des Prüfungsverantwortlichen, muss auf elektronischem Weg (E-Mail) gewährleistet sein

Sollte der Landesgruppenvorstand dem Antrag widersprechen, sind die Gründe hierfür auszuführen.

Der Terminschutzantrag muss spätestens 12 Wochen vor dem geplanten Termin gestellt worden sein und dem LRO vorliegen. Bei Unterschreitung dieser Frist kann nicht gewährleistet werden, dass der Terminschutz erteilt werden kann.

Der LRO prüft, ob zum gewünschten Termin ein Leistungsrichter verfügbar ist. Bevorzugt werden dafür DMC-Leistungsrichter verwendet, wobei durch den LRO versucht wird, die Prüfungen für den Veranstalter wirtschaftlich zu gestalten.

Der LRO teilt dem Prüfungsverantwortlichen die getroffene Leistungsrichterauswahl mit. Der Prüfungsverantwortliche legt dann unverzüglich die Veranstaltung unter DMC.CANIVA.COM an. Im System erfolgt dann die endgültige Zuteilung des Leistungsrichters. Der Ausrichter/Antragsteller hat bei Beantragung der DMC-Prüfung die Terminschutzgebühr in Höhe von 40,00 € auf das Bankkonto des DMC zu überweisen. Nach Eingang der Terminschutzgebühr wird die Prüfung durch die Geschäftsstelle freigegeben.

Die Meldegebühr pro Teilnehmer beträgt 25,00 €. Eine mögliche Differenz zwischen den Einnahmen durch die Meldegebühren und den Kosten des Leistungsrichters übernimmt der DMC-Hauptverband jedoch nur, sofern die Kosten für den Leistungsrichter 150,00 € übersteigen. Eventuell anfallende Kosten für Schutzdiensthelfer / Fährtenleger sind durch den Ausrichter zu tragen.

Wir möchten die Landesgruppen in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass jeder Landesgruppe einmal pro Jahr ein DMC-Leistungsrichter zur Durchführung einer DMC-Prüfung zur Verfügung steht. Die Kosten werden in diesem Fall vollständig vom Hauptverband übernommen, sofern die DMC-Prüfung von der Landesgruppe als Landesveranstaltung ausgerichtet wird. Bei der Abrechnung der Leistungsrichterspesen geht die Landesgruppe in Vorlage des Geldbetrages und rechnet anschließend mit dem DMC-Hauptverband die Kosten ab. Diese Möglichkeit des über den Hauptverband finanzierten Leistungsrichters kann genutzt werden, um einmal im Jahr eine Landesgruppenqualifikationsprüfung durchzuführen.