Ergänzende Beschlussfassung zu Sperrfristen für tragende und säugende Hündinnen bei
sportlichen Prüfungen
„Belastbarkeit von Hündinnen in der Zeit der frühen Trächtigkeit“
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 08.07.2013 gilt folgende Beschlussfassung des VDH-Vorstands:
Eine Hündin darf ab dem 19. Tag nach dem Deckakt in keiner Prüfung und keinem Wettkampf innerhalb des Gebrauchshundsports, Windhundrennsports sowie aller weiteren im
VDH durchgeführten Hundesportarten geführt werden.
Dieser Ausschluss von sportlichen Prüfungsaktivitäten gilt bis zur vollendeten 12. Woche
nach dem Wurftag.
Im Bereich Ausdauer darf ab dem Deckakt keine Belastung mehr stattfinden.
In Ergänzung dazu hat der VDH-Vorstand in seiner Sitzung am 25. Februar 2025 Folgendes
beschlossen:
Für den Bereich Gebrauchshundesport gelten diese Einschränkungen nur für die BH/VT,
Fährtenprüfungen und Stöberprüfungen. Bei allen anderen Prüfungsarten nach der FCI-IGPPrüfungsordnung gilt eine Teilnahmesperre nach dem Deckakt.
Der VDH setzt damit neue Vorgaben der FCI um.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Bartscherer
Geschäftsführer

VDH Justiziar