Internationaler Zwingernamenschutz
Sehr geehrte Damen und Herren,
der VDH-Vorstand teilt klarstellend mit, dass Internationaler Zwingernamenschutz im Sinne
der Durchführungsbestimmungen zur VDH-Zucht-Ordnung „Zwingernamenschutz“ nur für
Züchter und Züchterinnen beantragt werden kann, die mindestens einem VDH-Mitgliedsverein angehören.
Auch Vertragszüchter, d.h. Züchter, die mit dem VDH (sogenannte „direkt betreute Züchter“)
oder einem rassebetreuenden VDH-Mitgliedsverein einen Züchterbetreuungsvertrag geschlossen haben, können analog zu den Bestimmungen der VDH-Zucht-Ordnung und den
entsprechenden Durchführungsbestimmungen „Internationalen Zwingernamenschutz“ erhalten.
Züchter und Züchterinnen, die keinem VDH-Mitgliedsverein angeschlossen sind, können
keinen Internationalen Zwingernamenschutz erhalten bzw. verlieren diesen. Für Vertragszüchter gilt dies entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Bartscherer
Geschäftsführer

VDH Justiziar